Stellungnahme bezüglich des neuen Hundereglements von Unterägeri

Der Hundeverein akzeptiert grundsätzlich die Einführung eines Hundereglements, um durch transparente Regeln, Respekt und Toleranz gegenüber Hunden und ihren Haltern zu fördern. Wir setzen uns für ein freundliches und entspanntes Miteinander ein.

Ausserdem erachten wir es als sinnvoll, dass das Hundereglement in Unterägeri in wichtigen Punkten nicht wesentlich vom schon bestehenden Reglement in Oberägeri abweicht.

Der Hundeverein wurde von der Gemeinde erst sehr spät über das neue Hundereglement informiert und hatte keinerlei Einfluss auf dessen Entstehung. Es wurde uns erst Ende August 2023 die druckfertige Version zugestellt und wir haben versucht, in sehr kurzer Zeit noch einige Anpassungen zu erwirken. An einer Sitzung mit Gemeindevertretern Anfang September konnten wir unsere Anliegen vorbringen. Da unsere Änderungsvorschläge genehmigt wurden, haben wir zugestimmt, dass in der Infobroschüre zum neuen Hundereglement der Hundeverein erwähnt werden darf.

Leider wurde das Hundereglement im Oktober in einem für uns wichtigen Punkt kurzfristig nochmals geändert, ohne dass der Hundeverein davon in Kenntnis gesetzt wurde. Trotzdem wurden wir als Unterstützer des Reglements erwähnt, was uns sehr enttäuscht hat und nicht in unserem Sinn ist. Wir werden deshalb an der Gemeindeversammlung vom 11. Dezember 2023 vor Ort sein und einen Änderungsantrag stellen.  

Falls dieser nicht angenommen wird, empfehlen wir, das neue Hundereglement abzulehnen.

Wir bitten alle interessierten Hundehaltenden aus Unterägeri an der Gemeindeversammlung teilzunehmen und mit ihrer Stimme einen wichtigen Beitrag zu leisten.

Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Erwirkte Änderungen des Reglements durch den Hundeverein:

1. Allgemeine, ganzjährige Leinenpflicht im Wald und am Waldrand

-> neuer Wortlaut: Hunde, ausser Diensthunde im Einsatz, sind im Wald und am Waldrand anzuleinen oder unter direkter Aufsicht auf kurzer Distanz zu führen. Für Jagdhunde gelten während der Jagd die Einschränkungen der Jagdgesetzgebung.

2. neben Blindenhunden konnten wir auch für Assistenz- und Therapiehunde eine Reduktion der Hundesteuer erwirken

3. der veraltete Wortlaut «wenn ein Hund eingeht» wurde durch «wenn ein Hund stirbt» ersetzt

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